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Erfreulicherweise wird der Masterplan auch Freie Software beinhalten, doch haben unsere Freunde von Do-FOSS bemerken müssen, dass dieser Begriff häufig im Zusammenhang mit _Open Source Software_ erwähnt wird. Wir als FSFE verstehen [Open Source als Synonym für Freie Software][2], aber mussten leider schon in der Vergangenheit öfter feststellen, dass damit nur die Verfügbarkeit des Quellcodes und nicht wie bei Freier Software offensichtlicher auch die anderen drei der insgesamt [vier Freiheiten Freier Software][3] gemeint waren: Neben der Freiheit, die Funktionsweise anhand des Codes nachzuvollziehen (2), auch die Verwendung für jeden Zweck (1), das Teilen der Software mit anderen (3), und das Verbessern der Programme (4).
**Was also versteht nun die Stadt Dortmund unter Freier Software? Macht sie einen Unterschied zwischen Freier Software und Open Source?**<!--more-->
**Was also versteht nun die Stadt Dortmund unter Freier Software? Macht sie einen Unterschied zwischen Freier Software und Open Source?**
Daher habe ich bereits im Mai diesen Jahres [einen Brief][4] an den Dortmunder Oberbürgermeister Ulrich Sierau (SPD) geschrieben mit der Bitte, uns die Definition der Stadt für Freie Software mitzuteilen. Im selben Schritt habe ich die gängige Definition von Freier Software mit ihren vier Rechten angehängt und angeboten, dass wir als FSFE der Stadt im weiteren Prozess gerne behilflich sind. [Die Antwort][5], die ich Ende Juni erhalten habe, hat uns allerdings enttäuscht. Dort wird nur darauf verwiesen, dass der bereits erwähnte Masterplan die Definition von Freier Software aufgreift: