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@@ -11,16 +11,23 @@ Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen (z. B. Webhosting, Wartung, Suppo
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## 2. Vertragslaufzeit und Kündigung
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## 2. Vertragslaufzeit und Kündigung
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Der Vertrag wird, soweit nicht anders geregelt, für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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Verträge beginnen mit dem vereinbarten Leistungsstart und enden zunächst am 31. Dezember desselben Jahres.
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Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
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## 3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
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## 3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung erfolgt im Voraus für den vereinbarten Zeitraum. Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Die Vergütung erfolgt im Voraus für den jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
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Bei unterjährigem Vertragsbeginn wird die Vergütung anteilig bis zum 31. Dezember berechnet.
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Eine vorzeitige Kündigung während der Laufzeit entbindet nicht von der Zahlungspflicht; eine Rückerstattung anteiliger Beträge erfolgt nicht.
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Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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## 4. Haftung
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## 4. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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## 5. Schlussbestimmungen
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## 5. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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